Drittstaatenangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen EU/EWR-BürgerInnen hinsichtlich des Studienbeitrages gleichgestellt werden. Für sie gilt dann die gleiche Studienbeitragsreglung wie für EU/EWR-BürgerInnen, was eine große Kostenerleichterung pro Semester bedeutet.

Die Frist für das Wintersemester 2017/18 läuft noch bis 31.10.!

Weitere Informationen zum Vorgang findest du hier.