Die Einzahlungsfristen für das Sommersemester 2018 lauten:
8. Jänner bis 5. Februar 2018
Nachfrist: 6. Februar bis 30. April 2018
In der Nachfrist erhöht sich der Studienbeitrag von ordentlichen Studierenden mit Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes (oder gleichgestellten Personen) um 10 %. Der ÖH-Beitrag erhöht sich nicht.
Systemfehler bei den Beitragszahlungen
Das Beitragssystem wurde umgestellt und die Listings der Befreiungen hat im System bei vielen nicht durchgegriffen. All diejenigen, die davon betroffen sind, sollen mit der Einzahlung warten, bis das Problem behoben ist.
Weitere Informationen zur Höhe des Studienbeitrages und zu der Regelung findest du hier.
Die Frist für die zu erbringenden 8 ECTS ist für diejendigen bis zum 31.01. verlängert worden, die im Wintersemester 2017/18 begonnen haben zu studieren.