3. Prüfungsantritt ist komissionell möglich und das auch mündlich.
Laut §77 (3) UG kann dein 3. Prüfungsantritt auch kommissionell abgehalten werden (du verlierst natürlich nicht den 4. kommissionellen Antritt). Dafür müsst ihr euch nur für den entsprechenden Termin auf u:space anmelden.
Mit Zustimmung der/des PrüferIn kann der Antritt auch mündlich abgehalten werden. Dies solltet ihr vor der Anmeldung mit ihr/ihm absprechen.