Während der Prüfungsphase sind häufiger Verdachtsfälle für erschlichene Prüfungsleistungen aufgetreten. Wir bitten dich, sich dem Risiko bewusst zu werden, was dies für deine akademische Karriere bedeuten kann und halten ein, dass solche Vorfälle zu einer erheblichen Verschlechterung für alle Studierenden führen kann wie beispielsweise ein geänderter Prüfungsmodus, strengere und zeitaufwändigere Kontrollen oder ähnliches.
Wie sieht der Vorgang bei einer erschlichenen Prüfugnsleistung aus?
Studierende, bei denen der Verdacht auf erschlichene Leistung besteht, werden der Studienprogrammleitung (SPL) gemeldet.
Da besteht die Möglichkeit, den Sachverhalt aus eigener Sicht zu erklären. Es wird dann geprüft, ob der Verdacht begründet war oder das Verwenden unerlaubter Hilfsmittel oder ähnliches nachgewiesen werden kann.
Falls die Erklärungen der oder des Studierenden nicht schlüssig erscheinen, wird ein „X“ für eine erschlichene Prüfungsleistung eingetragen. Der Prüfungsantritt zählt zu den Wiederholungsversuchen und wird auf dem Abschlusszeugnis ersichtlich sein.
Ein 2-wöchiges Berufungsrecht wird dann eingeräumt. Falls dem stattgegeben wird wird aus dem „X“ ein „N“ für nichtig.
Die letzte Möglichkeit, die Situation zu erklären, liegt beim Studienpräses. Dort kann der Fall geschildert werden und Entscheidungen der SPL aufheben.
Mehr Informationen findest du unter folgendem Link.