Wenn Sie ein Auslandssemester nicht für die gesamten 30 ECTS des Wahlmoduls absolvieren möchten, so werden für Auslandssemester oder Auslandspraxis jeweils nur 15 ECTS anerkannt. Die restlichen fehlenden 15 ECTS müssen dann entweder in Form eines Erweiterungscurriculums absolviert werden oder mit jeweils 15 ECTS Auslandsaufenthalt oder Auslandspraxis aufgefüllt werden.

Es ergeben sich folgende Optionen für die Erfüllung des Wahlmoduls mit Auslandsaufenthalt/-praktikum:

  • 30 ECTS Auslandsstudium
  • 15 ECTS Auslandsstudium und 15 ECTS Auslandspraxis
  • 15 ECTS Auslandsstudium und 15 ECTS Erweiterungscurriculum
  • 15 ECTS Auslandspraxis und 15 ECTS Erweiterungscurriculum

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