Das Institut für Recht der Wirtschaft gab bekannt, dass sich die Prüfungsmodalitäten der 040601 VO Steuerrecht (2019S) ab und mit dem 3. Prüfungstermin (22.11.2019) ändern wird.

Die Prüfung war bisher eine Multiple-Choice-Prüfung mit 20 Punkten, wobei eine positive Beurteilung mit erreichten 10 Punkten erfolgte, üblich, wird der dritte und in der Folge auch der vierte Prüfungstermin mit dem Modell der offenen Fragen gestaltet werden.

Die Änderungen sehen folgendermaßen aus:
Die schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung wird immer noch in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig – weder Zahlen noch Überschriften sind erlaubt, aber verschiedene Farben und Größen sind zulässig.) Insgesamt können bei der schriftlichen Prüfung 60 Punkte erreicht werden, ab 31 (51 %) Punkte ist die Prüfung positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 31 Punkten – genügend; ab 39 Punkten – befriedigend; ab 47 Punkten – gut; ab 55 Punkten – sehr gut.

Die Änderung der Modalitäten ist mit der Studienprogrammleitung akkordiert und erfolgt aufgrund des Personalwechsels von Herrn Prof. DDr. Lechner auf Frau Dr. Hohenwarter-Mayr, welche voraussichtlich auch im WS 2019 und im SS 2020 die Lehrveranstaltung leiten wird.

Bei weiteren Fragen steht das Institut für Recht der Wirtschaft bereit.