Falls du aus einer anderen Universität herwechselst oder noch ein weiteres Studium belegst, kannst du dir eventuell gewisse absolvierte Kurse anrechnen lassen.
Dafür müssen aber folgende Kriterien erfüllt sein:

  • 80 % des Kursinhaltes muss übereinstimmen
  • die Prüfungsmodalität muss die gleiche sein
  • im Ausnahmefällen darf die ECTS Anzahl maximal 20 % unter der gewünschten ECTS Leistung liegen

Wenn du dich für einen Kurs anmeldest für den du parallel auch einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen gestellt hast und der Kurs dann anschließend anerkannt wird, musst du der Lehrperson Bescheid geben, dass du dich vom Kurs abmelden möchtest, da dir der Kurs anerkannt wurde, da diese Leistung sonst als ein weiterer Antritt zählt und du im schlimmsten Fall auch negativ beurteilt werden kannst, was rechtlich gültig ist, da diese die letzte erbrachte Leistung ist.