Verordnung des Rektorats zum Sprachlevel bei der Zulassung zum Studium
Die Verordnung gilt nach dem Beginn der allgemeinen Zulassungsfrist für das Wintersemester 2018/19 (2. Juli 2018) und gilt unbefristet für alle weiteren Semester.
Den genauen Wortlaut kann hier nachgelesen werden.
Diese Verordnung betrifft nur Personen, die sich neu an der Universität Wien zulassen. Diese Information ist hauptsächlich für Personen wichtig, die ein Studium bei uns beginnen möchten. Wer den Bachelor zum nächsten Wintersemester beginnt, braucht nun einen C1 Nachweis. Gleiches gilt für den Master.
Die Informationen über die Deutschkenntnisse gibt es hier.