Unsere FAQ Sektion beinhaltet sechs Kategorien, die dir für eine schnelle Antwort auf deine Frage behilflich sein können.
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Allgemeine Informationen
[expand title=“Was ist die Studienvertretung (Stv)?„]Die Studienvertretung (Stv) ist ein Organ, welches alle zwei Jahre von den Studierenden gewählt wird. Wir sind die Studienvertretung der Studienrichtung (Internationale) Betriebswirtschaft und Banking&Finance und vertreten deine Interessen gegenüber den Lehrenden. Das geschieht in unterschiedlichen Gremien, in welchen wir beispielsweise über Änderungen im Curriculum mitentscheiden oder auch Professuren neu besetzen. Auch beraten wir dich und geben dir laufend Informationen zu studienrelevanten Themen.
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[expand title=“Wo befindet sich die Studienvertretung (Stv I-BW)?„]Die Studienvertretung (Internationale) Betriebswirtschaft befindet sich im 1. OG im Raum 01.139 der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Wien (Oskar-Morgenstern-Platz 1, 1090 Wien), bei der Stiege 11 durch die Glastüre – es ist die dritte Türe auf der rechten Seite.
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[expand title=“Wie trete ich mit anderen Studierenden in Kontakt?„]Wir bieten viele Plattformen zum Austausch von Informationen an – eine Möglichkeit wäre beispielsweise unsere Facebook-Gruppe „I-BW am OMP“ und „I-BW am OMP (Erstsemestrige)“ oder unsere What’s App Gruppenbetreuung für Erstsemestrige im Bachelor und im Master. Um in diese Gruppen einsteigen zu können, kannst du uns gerne auf unseren Informationskanälen kontaktieren und wir fügen dich dann der entsprechenden Gruppe hinzu.
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[expand title=“Was ist ein Mensapickerl?„]Mit dem Mensapickerl der ÖH Uni Wien erhältst du 0,80 € Ermäßigung auf jedes Mittagsmenü in der Mensa. Das Pickerlbekommst du im Büro der Studienvertretung.
Ab April 2018 wird das System an unserer Fakultät umgestellt und der Rabatt wird auf deine Bankomatkarte (EC-Karte) gespielt, die du bei Bezahlung vorlegen musst, um den Rabatt zu erhalten.
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[expand title=“Was ist ein Kopierpickerl?„]Drei Mal pro Semester kannst du mit dem Kopierpickerl bei allen Facultas-Shops die verbilligte ÖH-Copycard mit 220 Punkten um 10 € erstehen. Das Pickerl bekommst du im Büro der Studienvertretung.
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[expand title=“Wie funktionieren Anerkennungen?„]Anerkennungen werden über das Studienservice Center (SSC) abgewickelt und von der Studienprogrammleitung (SPL) genehmigt. Leider können wir keine verpflichtende Auskunft geben, welche Kurse wie angerechnet werden können. Unter welchen Bedingungen ein Kurs angerechnet wird, kannst du unter diesem Beitrag einsehen.
Für eine Anerkennung musst ein Anerkennungsformular ausfüllen und per Email an das SSC senden.
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[expand title=“Wie mache ich ein Auslandssemester?„]Es gibt im groben zwei Möglichkeiten, ein Auslandssemester im Rahmen deines Studiums zu machen:
* innerhalb der Europäischen Union (EU) im ERASMUS+ Programm
* außerhalb der Europäischen Union (EU) als non-EU-exchange
Die Möglichkeiten zu Auslandsaufenthalten kannst du hier nachlesen.
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[expand title=“Kann ich ECTS außerhalb meines Curriculum absolvieren für mein Visum?„]Kurse außerhalb deines Curriculums, die in deinem Interesse liegen und für welche du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du für deinen Visum Nachweis verwenden. Allerdings helfen sie dir nicht bei deinem Studienfortschritt, außer sie sind zugelassen in einem vorhandenen Wahlfachmodul deines Curriculums.
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[expand title=“Wie kann ich mich mit dem WLAN verbinden?„]Mit deinen Zugangsdaten, die du auch für die Plattform u:space verwendest, kannst du dich unter diesem Link anmelden und das Kennwort einsehen. Das vorgegebene Kennwort kann jederzeit geändert werden. Bitte beachte, dass es sich von jenem von u:space unterscheiden soll.
Nach dem Setzen eines neuen Kennworts kannst du dich mit dem Netzwerk „eduroam“ verbinden. Der Anmeldenamen setzt sich aus deinem Kürzel oder deiner Matrikelnummer zusammen, den oder die du auch für u:space verwendest und dem Anhang „@univie.ac.at“ – also beispielsweise „miramuster99@univie.ac.at„.
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[expand title=“Was bedeuten diese ganzen Abkürzungen?„]Ein Begriffslexikon für StudienanfängerInnen findest du unter dieser Verlinkung.
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[expand title=“Wie verwende ich die Bibliothekssuche?„]Die Universität Wien verwaltet das Angebot an Literatur über u:search. Es werden dafür auch Schulungen angeboten.
Tipp: Die Universität Wien hat mit Verlagen Lizenzvereinbarungen getroffen, die es dir ermöglichen auf weitaus mehr Literatur zuzugreifen als von deiner privaten IP Adresse. Falls du zuhause eine Literaturrecherche durchführst, ist es ratsam, über dies über den VPN zu tun.
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[expand title=“Welche Fristen sind bei einer Beurlaubung oder einem Erlass zu beachten?„]Die Frist für den Antrag auf Beurlaubung und für den Erlass des Studienbeitrages läuft nun bis zum Ende der Nachfrist. Es wird allerdings dennoch empfohlen, sich rechtzeitig darum zu kümmern. Jedoch muss der ÖH-Beitrag jedenfalls eingezahlt werden.
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Rund um Lehrveranstaltungen und deren Anmeldung
[expand title=“Was bedeuten die verschiedenen Kursbezeichnungen?„]Vorlesungen (VO) können jederzeit ohne Anmeldung besucht werden und es besteht keine Anwesenheitspflicht in der Lehrveranstaltung, sie sind nicht prüfungsimmanent. Ratsam ist es trotzdem, dich für VO anzumelden, denn somit erhältst du Zugang zum Lehrveranstaltungsmaterial. Weiters musst du dich extra und fristgerecht für Prüfungen einer VO anmelden. Anders ist dies bei Kursen (KU), Seminaren (SE) und Übungen (UE) denn da herrscht eine Anmelde- und Anwesenheitspflicht und du schreibst im Zuge der Lehrveranstaltung die Teilleistungen. Sie sind daher prüfungsimmanent.
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[expand title=“Was bedeutet ‚prüfungsimmanent‘ (pi)?„]Im Falle von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist die Anwesenheit während dieses Kurses verpflichtend und es werden zwei oder mehrere Teilleistungen während des Semesters gefordert aus deren sich die Gesamtnote ergibt. Zu diesen Teilleistungen sind teilnehmende Studierende automatisch angemeldet und es bedarf neben der Kursanmeldung keine zusätzliche Anmeldung für die Prüfungen.
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[expand title=“Was bedeutet ’nicht prüfungsimmanent‘ (npi)?„]Im Falle von nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, welche die Kursbezeichnung Vorlesung (VO) führen, ist keine Anwesenheit erforderlich und es wird nur eine Leistung erbracht, die 100 % der Gesamtnote ausmacht, zu der man sich extra in einem vorgegebenen Anmeldezeitraum registrieren muss.
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[expand title=“Wo finde ich Informationen zu Lehrveranstaltungen?„]Um dich bereits vor dem Besuch der ersten Veranstaltung umfassend informieren zu können, müssen die Auskünfte zu Lehrveranstaltungen gebündelt im Vorlesungsverzeichnis u:find aufscheinen.
Tipp: Die neue Satzung verpflichtet Lehrende der Universität Wien den Inhalt, Prüfungsstoff, Methodik und Beurteilungskriterien rechtzeitig einzutragen.
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[expand title=“Wieso stehen bei meinem Kurs keine vollständigen Informationen auf u:find?„]Das Vorlesungsverzeichnis wird bis zur Anmeldephase laufend aktualisiert, deshalb können Informationen noch nachgetragen werden. Falls dies am Beginn der Anmeldephase immer noch nicht geändert wurde, ist dies bitte der betreffenden Lehrveranstaltungsleitung und dem Studienservice Center (SSC) zu melden, denn die neue Satzung der Universität Wien verpflichtet Lehrende der Universität Wien, dass sie den Inhalt, Prüfungsstoff, Methodik und Beurteilungskriterien rechtzeitig eintragen.
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[expand title=“Wie funktioniert das Anmeldesystem?„]Im Vorlesungsverzeichnis u:find kannst du dich während der Anmeldephase für Lehrveranstaltungen anmelden. Dazu folgst du einfach dem Anmeldelink, der dich dann auf u:space weiterleitet. Eventuell musst du dich dabei noch ins u:space einloggen. Im folgenden Schritt wählst du dann die Studienrichtung, für die du die LV angerechnet haben willst und den Studienplanpunkt, d.h. das Modul in deinem Studienplan, zu der die LV zugeordnet werden soll. Dies macht u:space meistens automatisch, manchmal musst du dies aber noch händisch eintragen.
Grundsätzlich haben wir ein Punktesystem und dir stehen pro Semester 1000 Punkte zur Verfügung.
Wenn mehrere Gruppen für diese Lehrveranstaltung angeboten werden, kommt ein Präferenzsystem dazu. Beim Präferenzssystem gewichtest du die verschiedenen Gruppen, sprich Termine, die du nach oben oder unten reihen kannst. Also je nach Präferenz, je niedriger die Nummer, desto höher die Priorität. Dieses System ist dafür da, dass du einen Platz in der Lehrveranstaltung bekommst – wenn es Kapazitäten für deine Optionen gibt, wirst du dementsprechend zugeteilt.
Abschließend klickst du auf speichern. Am Ende der Anmeldephase bekommst du binnen 24 Stunden per Mail Bescheid, ob du in eine Lehrveranstaltung aufgenommen wurdest oder nicht.
Falls du auf der Warteliste gelandet bist, aber trotzdem unbedingt an dieser teilnehmen willst, empfiehlt es sich, dennoch zur ersten Einheit zu erscheinen, da du durch Ausfälle noch von einem Wartelistenplatz auf einen Fixplatz hochrutschen könntest.
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[expand title=“Wie viele Punkte muss ich setzen?„]Grundsätzlich ist das von Semester zu Semester verschieden und es gibt dafür nur Richtwerte. Jedes Semester stehen dir 1000 Punkte zur Verfügung, die du auf einzelne Lehrveranstaltungen verteilen kannst. Je mehr Punkte du dabei setzt, desto höher die Priorität. Du kannst auch ungerade Punkte wie 173,21 setzen oder falls der Kurs nicht ausgelastet ist 0 Punkte. Für Prüfungen musst du niemals Punkte setzten, falls dies allerdings doch abgefragt wird, genügt es, einfach 0 Punkte zu setzen.
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Achtung: Übrige Punkte werden nicht ins das nächste Semester übertragen!
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[expand title=“Kann ich meine Punkte noch umändern?„]Ja, während der Anmeldephase kannst du die 1000 Punkte beliebig von Kurs zu Kurs umschichten.
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[expand title=“Kann ich meinen Wartelistenplatz verbessern?„]Ja, falls es eine Nachanmeldephase gibt, kannst du Punkte von anderen Kursen umschichten und deinen Wartelisteplatz damit verbessern.
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[expand title=“Was passiert mit meinen gesetzten Punkten, wenn ich nicht in einen Kurs hineinkomme?„]Die gesetzten Punkte werden dir für das nächste Mal (falls die Lehrveranstaltung nur jährlich angeboten wird, dann in einem Jahr) gutgeschrieben und sie werden automatisch dem Kurs zugeordnet. Falls du ein Auslandssemester einlegst, gehen die gesetzten Punkte nicht verloren und du kannst sie beim übernächsten Mal verwenden.
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Achtung: Die Voraussetzung für einen Punkteübertragung ist, dass du dich nicht von dem Kurs abmeldest, wenn du nicht aufgenommen wirst!
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[expand title=“Wie melde ich mich zu einer Lehrveranstaltung an?„]Du kannst dich auf u:space unter dem Punkt „Studium“ – „Anmeldung für Lehrveranstaltungen/Prüfungen“ für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden. Auch wirst du über das Vorlesungsverzeichnis u:find unter dem Punkt „An/Abmeldung“ zum Anmeldesystem auf u:space weitergeleitet.
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[expand title=“Was bedeutet der Status ‚angelegt‘ oder ‚vorgemerkt‘ auf u:space?„]Der Status „angelegt“ bedeutet, dass die Anmeldung ist noch unvollständig ist oder du die
Voraussetzungen für die Lehrveranstaltungen nicht erfüllst. Datensätze in diesem Status werden beim Zuteilungslauf nicht berücksichtigt! → angelegt ≠ angemeldet. Der Status „vorgemerkt“ kommt bei Lehrveranstaltungen mit begrenzter TeilnehmerInnenzahlen vor. Erst nach dem
Zuteilungslauf (nach Ablauf der Anmeldefrist) entscheidet sich, ob du einen Platz in
der Lehrveranstaltung erhältst oder nicht – dies ist abhängig von den gesetzten Punkten und den angegebenen Präferenzen.
Weitere Statuswerte sind unter dieser Verlinkung nachzulesen.
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[expand title=“Sind Lehrveranstaltungen überfüllt?„]Durch das breite Angebot verteilt sich die Zahl der Studierenden sehr gut. Manche Lehrveranstaltungen sind jedoch sehr beliebt, weshalb es dir passieren kann, dass du nicht in den Kurs aufgenommen wirst. Dafür wirst du aber im nächsten Semester vom System bevorzugt behandelt und bekommst die für den Kurs gesetzten Punkte zusätzlich gutgeschrieben. Falls Kurse zu sehr überfüllt sind, werden manche in einer Nachanmeldephase neu eröffnet. Um welche Kurse es sich handelt und wie lange die Nachanmeldefrist dauert, darüber wirst du per Email vom Studienservice Center (SSC) informiert.
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[expand title=“Warum kann u:space einen Kurs nicht meinem Studienplan zuordnen?„]Grundsätzlich wird es vom System automatisch zugeordnet nachdem du deine Studienrichtung ausgewählt hast, ansonsten kannst du es händisch während des Anmeldevorgangs eintragen. Manchmal treten aber auch Systemfehler auf, falls der Kurs nicht im u:find zugeordnet ist (dafür im Kurs ganz hinunter scrollen zum Punkt „Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis“) dem Studienservice Center (SSC) per Email Bescheid geben.
Falls dies auch nicht der Fall sein sollte, liegt es bei Masterstudierenden der Studienrichtung Internationaler Betriebswirtschaft oft daran, dass der Schwerpunkt des Kulturraumes nicht gewählt wurde oder nochmals gewählt werden muss. Dafür wird eine Aktualisierung des Prüfungspasses benötigt. Dies gelingt, indem ein bereits absolvierter Kurs in einem noch unvollständigen Modul über das Augen Symbol im Prüfungspass via Drop-Down-Menü verschoben wird. (Keine Sorge, der Kurs kann am Ende des Vorganges wieder in das richtige Modul und beliebig oft verschoben werden.) Danach wird der Prüfungspass neu berechnet. Bitte warte auf eine Meldung, die als Pop-up Fenster erscheint – dies kann unter Umständen auch einige Minuten dauern. Danach sollte ganz unten im Prüfungspass die Schwerpunktauswahl aufschienen.
In manchen Fällen funktioniert es sogar ganz einfach über das Bleistiftsymbol beim Studienschwerpunkt, wobei der Schwerpunkt im Kulturraum kurz verändert werden muss (beispielsweise von Europa auf Lateinamerika). Jedenfalls sollte für die Aktualisierung jedenfalls die Pop-up Fenstermeldung abgewartet werden.
Eventuell helfen auch Mittel wie das Löschen der Cookies, ein Neustart, das Wechseln des Gerätes (statt dem Computer, das Smartphone), das Wechseln vom Browser (Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari etc), um das Aufscheinen des Schwerpunktes hervorzurufen.
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[expand title=“Habe ich Anspruch auf einen Kursplatz?„]Nur wenn sich bei einzelnen Studierenden der Studienabschluss zu verzögern droht, was nachgewiesen und belegt werden muss, kann die Studienprogrammleitung (SPL) in Absprache mit den betroffenen Lehrenden die TeilnehmerInnenzahl erhöhen oder eventuell weitere prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen einrichten.
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[expand title=“Woher bekomme ich Materialien für die Lehrveranstaltungen„]Zu Beginn der Lehrveranstaltung wird bekannt gegeben, welche Unterlagen du benötigst. Die meisten Lehrenden verwenden die Plattform Moodle, zu der du dich bei Vorlesungen (VO) über u:find selbst einschreiben kannst oder verkaufen Skripten oder Bücher im Buchladen facultas. Die Studienvertretung hat Mitschriften und Unterlagen, die uns von Studierenden überlassen wurden. Kontaktiere uns einfach, dann können wir dir die Unterlagen gerne weiterleiten.
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[expand title=“Muss ich in der ersten Einheit anwesend sein?„]Mit der Anmeldung ist der Kursplatz noch nicht zugesichert, denn wer in der ersten Sitzung einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung fehlt, wird abgemeldet und der freie Platz wird an Studierende auf der Warteliste vergeben. Falls die erste Einheit aus gewissen Gründen nicht besucht werden kann, sollte dies der Lehrperson jedenfalls (per Email) mitgeteilt werden, damit der Kursplatz nicht vergeben wird.
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[expand title=“Werde ich beurteilt, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?„]Selbst wenn noch keine Teilleistung für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung abgegeben wurde, ist bei Abbruch der Lehrveranstaltung mit einem „nicht genügend“, also einer negativen Beurteilung zu rechnen, vorausgesetzt der oder die Studierende kann einen wichtigen Grund (beispielsweise eine längere Erkrankung) nachweisen. Ob der Abbruch gerechtfertigt ist, entscheidet die Lehrperson in Absprache mit der Studienprogrammleitung (SPL).
Es ist daher zu empfehlen, die Möglichkeit zur Abmeldung wahrzunehmen, die in der Regel zwei Wochen nach Beginn der Lehrveranstaltung über u:space möglich ist.
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[expand title=“Brauche ich sprachliche Vorkenntnisse für Internationale Betriebswirtschaft?„]Wirtschaftskommunikation I setzt das Sprachenlevel A2/B1 voraus, das auch mittels Grammatiktest in der zweiten Woche des Kurses geprüft wird. Eine negative Beurteilung führt zur Abmeldung des Kurses. Falls du dieses nicht hast und die Sprache von Grund auf erlernen musst, raten wir dir, mit Grundkurs 1 zu beginnen, der für die Sprachen Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch an unserer Fakultät angeboten wird. Bitte beachte, dass Grundkurs 1 (Niveau A1) immer nur im Wintersemester angeboten wird und der darauf aufbauende Kurs Grundkurs 2 (Niveau A2) nur im Sommersemester.
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[expand title=“Was ist die OLV Wegweiser für eine Lehrveranstaltung?„]Der Wegweiser ist eine von der Studienvertretung (Internationale) Betriebswirtschaft und Banking & Finance organisierte Lehrveranstaltung, die getrennt für Bachelor- und Masterstudierende angeboten wird und eine 100%ige Anwesenheit voraussieht, um die angegebenen 2 ECTS zu erhalten. Darin werden studienrelevante Themen wie die Organisation im Studium, das Curriculum und rechtlicher Input einfach und verständlich für dich aufbereitet. Desweiteren wird darauf geachtet, dass du dich mit weiteren StudienanfängerInnen vernetzt, um optimal für das Studium und den Semesterbeginn vorbereitet zu sein.
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Tipp: Bitte beachte bei der Anmeldung, dass du den Kurs im Bachelor als „Alternative Erweiterung“ in die „Integrativen Vertiefung“ eingliederst. Im Masterstudium kannst du diesen bei Internationaler Betriebswirtschaft in die „Integrative Vertiefung“ oder bei Betriebswirtschaft in die „Wahlfächer“ zuordnen lassen.
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Rund um Prüfungen und Teilleistungen
[expand title=“Wann ist der nächste Prüfungstermin?„]Prüfungstermine einer Vorlesung (VO) sind unter dem entsprechenden Kurs auf u:find einsehbar. Bei Kursen (KU) und Übungen (UE) werden die Termine der Teilleistungskontrollen zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
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[expand title=“Wie viele Prüfungstermine stehen mir für eine VO Lehrveranstaltung zur Verfügung?„]Gemäß § 8 (2) der Satzung der Universität Wien stehen dir pro Semester der Abhaltung der Lehrveranstaltung einen nach deren Ende, sowie am Anfang, in der Mitte und am Ende des nächsten Semesters der Lehrveranstaltung zur Verfügung.
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[expand title=“Was passiert, wenn ich nicht zur Prüfung erscheine?„]Bei Prüfungen einer Vorlesung (VO) wirst du für den nächsten Antritt gesperrt werden, jedoch verlierst du keinen Prüfungsantritt und dir wird auch keine Note dafür eingetragen. Die Sperre kann aufgehoben werden, wenn Studierende rechtzeitig einen wichtigen Grund nachweisen können, der sie daran gehindert hat, sich rechtzeitig von der Prüfung abzumelden. Zuständig ist in diesem Fall das StudienServiceCenter. Der Nachweis muss möglichst bald eingehen, um berücksichtigt werden zu können.
Bei Teilleistungskontrollen eines Kurses (KU) kannst du Prüfungen nur selten wiederholen, wenn es dir aufgrund der verpassten Prüfung nicht mehr möglich ist, positiv zu werden, da die Prüfung über 50 % deiner Leistung ausmacht.
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[expand title=“Wie lange habe ich nach Semesterende Zeit, schriftliche Leistungen abzugeben?„]Wann eine Leistung innerhalb einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung abgegeben werden muss, legt die Lehrveranstaltungsleitung fest. Laut Satzung ist das Nachreichen dieser schriftlichen Leistungen möglich – dies setzt allerdings die Erlaubnis der Lehrperson voraus. Das Nachreichen wurde vereinheitlicht und für das Wintersemester auf 30. April und für das Sommersemester auf 30. September gelegt.
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[expand title=“Kann ich meine Prüfungsunterlagen nach der Prüfung ansehen?„]Du hast das Recht, deine Prüfungsunterlagen nach der abgelegten Prüfung anzusehen, wenn du dies innerhalb nach sechs Monaten ab Bekanntgabe der Beurteilung verlangst. § 79 (5) UG 2002 berechtigt dich auch Fotokopien deiner Prüfung anzufertigen, solange es sich hierbei nicht um Multiple-Choice-Fragen handelt.
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[expand title=“Kann ich eine Prüfung wiederholen?„]Prüfungen können grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden, sogar wenn sie bereits bestanden ist. Das Ergebnis der bestandenen Prüfung wird mit dem Wiederantritt aus dem Sammelzeugnis gelöscht und es zählt nur das neue Ergebnis, auch wenn dies negativ ausfällt.
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[expand title=“Wie viele Prüfungsantritte habe ich?„]Für jede Prüfung hast du vier Möglichkeiten anzutreten. Die letzte Möglichkeit ist kommissionell. Wenn du deinen vierten Antritt nicht positiv bestehst, wirst du für das Studium gesperrt.
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[expand title=“Was bedeutet es, eine Prüfung ‚kommissionell‘ abzuhalten?„]Das ist bei deinem vierten und letzten Prüfungsantritt der Fall. Jedoch kann bereits der dritte Antritt auf Wunsch kommissionell sein. Die Prüfungsleistung wird bei einem kommissionellen Antritt von einem Prüfungssenat beurteilt und mehrfach geprüft, damit eine gewisse Objektivität entsteht. Der Prüfungssenat wird von der Studienprogrammleitung bestellt.
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Achtung: Wenn du beim vierten Antritt nicht bestehst, wirst du vom jeweiligen Studium und jedem anderen Studium an der Universität Wien gesperrt, in welchem die nicht-bestandene Prüfung eine Pflichtlehrveranstaltung darstellt. Dies kann auch bei Wahllehrveranstaltungen der Fall sein. Bei Fragen zu dem kommissionellen Antritt solltest du dich jedenfalls VOR dem Prüfungsantritt bei uns melden.
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[expand title=“Was passiert mir, wenn ich den letzten Antritt nicht bestehe?„]Je nachdem, ob du in der StEOP oder Kernphase/Spezialisierungsphase den Kurs ablegst, gelten andere Bestimmungen:
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StEOP: Die Zulassung zum Studium erlischt und du kannst frühestens im drittfolgenden Semester eine neue Zulassung zum Studium beantragen.
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Kernphase/Spezialisierungsphase: Du wirst vom Studium gesperrt und von allen weiteren Studiengängen der Universität Wien, in welchem der Kurs ein Pflichtfach ist. Den Studiengang (Internationale) Betriebswirtschaft kannst du allerdings an einer anderen Universität beginnen und versuchen, dir ECTS anrechnen zu lassen.
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[expand title=“Was kann ich gegen ein nicht-genügend tun?„]Ist die Prüfungsleistung negativ, gibt es die Möglichkeit des Antrags auf Aufhebung der Prüfung, wenn das Prüfungsverfahren einen „schweren Mangel“ aufgewiesen hat. Was genau der „schwere Mangel“ ist, wird im Gesetzestext nicht näher spezifiziert – dies kann ein fehlender Notenschlüssel, untragbare Zustände bei der Prüfungsdurchführung (kein geeigneter Arbeitsplatz, Lärm etc) ein fehlendes Prüfungsprotokoll (bei schriftlichen Prüfungen ist dies der Prüfungsbogen) oder ähnliches sein. Du hast die Möglichkeit gegen negative Bescheide der Universität Wien Berufung einzulegen. Wenn du den Bescheid bekommen hast, kannst du dir die Rechtsmittelbelehrung ansehen, welche angibt, an wen du die Beschwere stellen und bis wann du diese absenden musst.
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[expand title=“Welche Konsequenzen drohen mir beim Gebrauch von unerlaubten Hilfsmitteln?„]Eine der Grundregeln für alle schriftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelor-, Masterarbeit etc) ist die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis, also das korrekte Zitieren und Kenntlichmachen der UrheberInnen, wenn die Arbeit Forschungsergebnisse anderer WissenschafterInnen enthält. Falls diese Regeln in grober Weise verletzt werden, wird die gesamte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung nicht bewertet. Im Sammelzeugnis wird diese Lehrveranstaltung mit einem „X“ gekennzeichnet. Dies gilt auch für den Gebrauch von unerlaubten Hilfsmitteln.
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[expand title=“Was bedeutet es, ein ‚X‘ als Prüfungsleistung zu bekommen?„]Solltest du bei einer Prüfung beim Schummeln erwischt werden, wird dir keine Note, sondern ein „X“ eingetragen. Dies bedeutet „erschlichene Leistung“ und diese Bedeutung wird auch im Sammelzeugnis in der Legende erklärt. Der Prüfungsantritt zählt zu den Wiederholungsversuchen. Zudem kann es dir auch passieren, dass ein „X“ nach der Prüfung während der Beurteilung eingetragen wird, wenn vermutet wird, dass geschummelt wurde. Solltest du zu Unrecht beschuldigt werden, kannst du Beschwerde beim Büro des Studienpräses einlegen. Es wird dann geprüft, ob der Verdacht begründet war oder das Verwenden unlauter Hilfsmittel oder ähnliches nachgewiesen werden kann. Falls dem stattgegeben wird, ändert sich das „X“ in ein „N“ für nichtig.
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[expand title=“Kann ich eine Prüfung absolvieren, ohne eine Studienzulassung für das Semester zu haben?„]Für manche Vorlesungen kann die Prüfung auch in einem anderen Semester abgelegt werden. In jedem Fall sollten sich Studierende im Vorfeld darüber genau erkundigen und darauf achten, dass sie ordnungsgemäß zugelassen sind, wenn sie die Prüfung ablegen wollen. Nur wenn eine aufrechte Zulassung besteht, also Studierende eingeschrieben und nicht beurlaubt sind, können sie eine Prüfung ablegen. Dabei ist auf das Datum der Zulassung zu achten, denn falls man erst ab 1. Oktober zugelassen ist, kann man daher keine Prüfungen im September ablegen.
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[expand title=“Bekommt man Auszeichnungen für herausragende Studienabschlüsse?„]Studierende, die ein „sehr gut“ auf die Abschlussarbeit vorweisen können und deren Prüfungsleistungen während des Studiums im Durchschnitt die Note 1,50 oder besser ergeben, erhalten für ihr Studium das Abschlussprädikat „mit Auszeichnung bestanden“. Alle anderen Leistungen werden mit „bestanden“ vermerkt.
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Für Bachelorstudierende
[expand title=“Kann ich den Bachelor berufsbegleitend studieren?„]Das Bachelorstudium ist ein Vollzeitstudium und um in Mindeststudiendauer zu bleiben, kann es schwierig sein, nebenher einer Tätigkeit nachzugehen. Anfangs sind noch Vorlesungen, die eine Studienplanung recht flexibel gestalten, jedoch gibt es auch Lehrveranstaltngen mit Anwesenheitspflicht. Ein Beschäftigungsverhältnis von über 20 Stunden die Woche ist also nicht zu empfehlen.
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[expand title=“Hast du das Aufnahmeverfahren verpasst?„]Auch wenn du das Aufnahmeverfahren verpasst hast, ist dies kein Grund zur Sorge. Du kannst dich nämlich für ein anderes Studium einschreiben (siehe unten) und die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP), also die ersten 15-22 ECTS des 1. Semesters zusammen mit Vorlesungen (VO) oder Übungen (UE) aus dem Bachelor Internationale Betriebswirtschaft (IBW) oder Betriebswirtschaft (BW) absolvieren. Sobald du die StEOP aus dem Studium absolviert hast, kannst du die StEOP aus BW oder IBW machen.
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Dein 1. Semester sieht dann so aus:
* StEOP aus einem der unten angeführten Studien parallel zu
* StEOP Grundzüge der Allgemeinen Betriebsiwrtschaftslehre (ABWL), 5 ECTS
* StEOP Grundzüge der Volkswirtschaftslere (VWL), 5 ECTS
* StEOP Grundzüge der Statistik, 5 ECTS
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Wichtig: Erst wenn du die StEOP in deinem eingeschriebenem Studium positiv absolviert hast, kannst du die Prüfungen für die StEOP aus IBW oder BW absolvieren.
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Dein 2. Semester:
* VO Buchhaltung, 3 ECTS
* VO Mathematik I, 6 ECTS
* UE Mathematik I, 4 ECTS
* VO Statistik I, 8 ECTS
* weitere VO ABWL Kurse (Produktion und Logistik 1, Finanzwirtschaft 1, Marketing 1 oder Unternehmensführung 1), je 3 ECTS
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Die StEOP des zuerst eingeschriebenen Studiums können bei manchen der unten angeführten Studien als ganzes Erweiterungscurriculum (EC) oder unstrukturiert in deiner Individuelle Vertiefung des BW oder IBW Bachelors angerechnet werden.
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Mögliche Studiengänge:
* Kunstgeschichte
* Sprachwissenschaft
* Europäische Ethnologie
* Soziologie
* Theater-, Film- und Medienwissenschaft
* Geschichte
* Kultur- und Sozialanthropologie
* Orientalistik
* Politikwissenschaft
* Philosophie
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Für mehr Informationen zu den entsprechenden Studiengängen klicke bitte hier.
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[expand title=“Wie bekomme ich die Zulassung?„]Die Zulassung zum Bachelor in Betriebswirtschaft (BW) oder Internationale Betriebswirtschaft (IBW) besteht aus grundsätzlich vier Schritten:
* Online-Registrierung auf u:space
* Online-Self-Assessment-Test
* Schriftlicher Aufnahmetest (wird wahrscheinlich nicht stattfinden)
* Zulassung zum Bachelorstudium
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Die Online-Registrierung musst du bis Mitte Mai absolvieren. Einige Wochen später bekommst du eine Email zum Online-Self-Assessment-Test. Das ist eigentlich nur eine Umfrage, worin du ankreuzt, worin deine Interessen liegen. An dieser musst du verpflichtend teilnehmen. Danach kann es einen Aufnahmetest geben. In den letzten Jahren hat jedoch keiner stattgefunden, aufgrund der gesunkenen Anmeldezahlen. Dementsprechend wurden alle Studierende ohne Aufnahmetest aufgenommen. Findet kein Aufnahmetest statt, wirst du gebeten deine Unterlagen (Hochschulreife und C1 Deutsch Nachweis) bis Ende September persönlich in Wien vorzulegen. Nach diesem Schritt erhältst du deine endgültige Zulassung an der Universität Wien.
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[expand title=“Woher bekomme ich den Deutschnachweis C1?„]
Folgende Deutschnachweise sind bei der Zulassungsstelle der Universität Wien zulässig:
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Abschlüsse (unbeschränkt gültig)
* Reifezeugnis aus einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch beziehungsweise einer österreichischen oder deutschsprachigen Auslandsschule
* Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer Bildungseinrichtung mit Deutsch als Unterrichtssprache
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Deutsch-Zertifikate (gültig für drei Jahre ab Datum der Prüfung)
* Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1,
bisher: C1 Oberstufe Deutsch
* Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
* telc Deutsch „C1 Hochschule“
* Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
* Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
* Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF)
mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
* Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2
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Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten (unbeschränkt gültig)
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Tipp: Wir raten von der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs ab, da dieser 1.160 € kostet. Wenn du dich für den Vorstudienlehrgang angemeldet hast, musst du deinen Deutschnachweis im Rahmen dieses erbringen, das bedeutet, dass andere Deutschzertifikate nicht mehr anerkannt werden!
Wir empfehlen dir die Sprachkurse der Hochschulvertretung der Universität Wien oder die des Sprachenzentrums der Universität Wien.
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[expand title=“Gibt eine Planungshilfe für das 1. Semester?„]In der ersten Hälfte des Semesters musst du die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) Vorlesungen besuchen:
* StEOP Volkswirtschaft, 5 ECTS
* StEOP ABWL, 5 ECTS
* StEOP Statistik, 5 ECTS
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Die positive Absolvierung aller drei StEOP Prüfungen sind die Voraussetzungen für die Anmeldungen zu weiteren Kursen und Prüfungen.
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In der zweiten Hälfte des Semesters (nur wenn du alle drei Prüfungen der StEOP positiv bestanden hast) werden drei weitere Kurse beginnen und daher wird es auch eine 2. Anmeldephase für diese Kurse geben:
* VO Buchhaltung, 3 ECTS
* VO Mathematik I, 6 ECTS
* UE Mathematik I, 4 ECTS
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Neben der StEOP kannst du dich schon in die unten aufgelisteten Vorlesungen setzen. Zu den dazugehörigen Prüfungen kannst du dich nach der bestandenen StEOP anmelden.
* VO Grundzüge des Rechts, 3 ECTS
* VO ABWL Unternehmensführung I, 3 ECTS
* VO ABWL Produktion und Logistik I, 3 ECTS
* VO ABWL Marketing I, 3 ECTS
* VO ABWL Finanzwirtschaft I, 3 ECTS
* VO Informationstechnologie, 4 ECTS
* VO Soziologie für WirtschaftswissenschafterInnen, 4 ECTS
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Tipp: VO Grundzüge des Rechts sollte im 1. oder 2. Semester absolviert werden, da diese Lehrveranstaltung eine Voraussetzung für alle weiteren Rechtskurse ist.
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Studierende aus dem Bachelor Internationale Betriebswirtschaft, die noch nicht über die notwendigen Sprachkenntnisse für Wirtschaftskommunikation 1 (Niveau A2/B1) haben, wird dringend empfohlen Grundkurs 1 (Niveau A1) einer Sprache zu absolvieren, da dieser nur im Wintersemester angeboten wird.
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Hier eine Auflistung an möglichen Sprachen.
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Tipp: Bitte beachte, dass du die Grundkurse bei der Anmeldung unter die Option „Alternative Erweiterung“ eingliederst.
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Tipp: Eine visuelle Darstellung eines empfohlenen Pfades findest du im Curriculum oder in unserer Bachelorbroschüre!
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[expand title=“Wie beantrage ich meinen Bachelorabschluss?„]Nach Absolvierung deines letzten Kurses und Eintragung der Note wirst du nicht automatisch den Bachelorabschluss bekommen. Du musst zuerst einige administrative Schritte durchführen, um deinen Abschluss zu erhalten. Alle Informationen dazu unter dieser Verlinkung.
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[expand title=“Wie viele Antritte habe ich für die Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)?„]In der StEOP sind vier Antritte pro Prüfung möglich. Wer die StEOP Prüfung zum letzten möglichen Antritt nicht schafft, muss das Studium aber noch nicht ganz an den Nagel hängen, denn Studierende werden in diesem Fall für ein Jahr für das Studium gesperrt und können dann wieder einen neuen Anlauf starten.
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[expand title=“Was ist der OOPT und wozu brauche ich den?„]Der Oxford Online Placement Test (OOPT) ist die Voraussetzung, um Business English I zu belegen. Bei diesem Test wird die Sprachkompetenz der Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach Europäischem Referenzrahmen mittels offiziellem Zertifikat nachgewiesen, da die Matura oder das Abitur nicht dafür ausreicht.
Falls du jedoch schon ein offizielles und international gültiges Sprachzertifikat, welches unter dieser Auflistung angeführt ist und nicht älter als drei Jahre ist, gemacht hast, kannst du dieses bei Mag. Eva Kerbler per Email genehemigen lassen und musst den OOPT nicht schreiben.
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[expand title=“Wie ist der OOPT aufgebaut?„]Der Test dauert – je nach persönlicher Geschwindigkeit – rund 30-50 Minuten, jedoch hat man 60 Minuten Zeit dafür – ein Zeitslot wird nach erfolgreicher Anmeldung über u:space am Ende der Anmeldephase bekannt gegeben. Abgeprüft wird Hör- und Leseverständnis und es gibt noch eine Grammatikaufgabe.
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Für Masterstudierende
[expand title=“Kann ich den Master berufsbegleitend studieren?„]Das Masterstudium ist ein Vollzeitstudium und um in Mindeststudiendauer zu bleiben, kann es schwierig sein, nebenher einer Tätigkeit nachzugehen. Es gibt größtenteils nur Lehrveranstaltngen mit Anwesenheitspflicht, was ein Beschäftigungsverhältnis von über 20 Stunden die Woche nicht zulässt. Es ist daher nicht zu empfehlen, das Studium zu beginnen, wenn man nebenher auf Vollzeitbasis beschäftig ist.
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[expand title=“Bachelorstudium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften?„]Du möchtest einen Master in einer anderen wirtschaftswissenschaftlichen Richtung als deinen Bachelor machen? Diese folgende Grafik (Durchlässigkeitsmatrix) zeigt auf, ob du gewisse Kurse nachholen musst.
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[expand title=“Was benötige ich für die Zulassung?„]In Österreich gibt es den freien Hochschulzugang, das heißt, es wird kein Notendurchschnitt zur Zulassung herangezogen und die Anzahl der Plätze für Masterstudiengänge ist noch nicht limitiert. Jede Person, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, werden jedenfalls aufgenommen.
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Internationale Betriebswirtschaft (IBW)
* Englisch C1
* Deutsch C1
* 30 ECTS aus den Fächern der Wirtschaftswissenschaften (BWL, VWL, Statistik und Mathematik) und davon 15 ECTS aus BWL
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Betriebswirtschaft (BW)
* Englisch C1
* Deutsch C1
* 30 ECTS aus den Fächern der Wirtschaftswissenschaften (BWL, VWL, Statistik und Mathematik) und davon 15 ECTS aus BWL, 3 ECTS aus Mathematik und 3 ECTS aus Statistik
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Banking and Finance
* Englisch C1
* 30 ECTS aus den Fächern der Wirtschaftswissenschaften BWL, VWL, Statistik und Mathematik) und davon 3 ECTS aus Mathematik und 3 ECTS aus Statistik
* GRE mit 150 Punkten im Quantitative Bereich (die anderen Teile werden nicht beachtet)
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[expand title=“Woher bekomme ich den Deutschnachweis C1?„]
Folgende Deutschnachweise sind bei der Zulassungsstelle der Universität Wien zulässig:
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Abschlüsse (unbeschränkt gültig)
* Reifezeugnis aus einer Schule mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch beziehungsweise einer österreichischen oder deutschsprachigen Auslandsschule
* Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer Bildungseinrichtung mit Deutsch als Unterrichtssprache
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Deutsch-Zertifikate (gültig für drei Jahre ab Datum der Prüfung)
* Österreichisches Sprachdiplom – ÖSD Zertifikat C1,
bisher: C1 Oberstufe Deutsch
* Goethe Institut – Goethe Zertifikat C1
* telc Deutsch „C1 Hochschule“
* Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienwerberInnen DSH2
* Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II
* Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF)
mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen
* Sprachenzentrum der Universität Wien – Kurs und erfolgreich abgelegte Prüfung auf dem Niveau C1/2
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Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten (unbeschränkt gültig)
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Tipp: Wir raten von der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs ab, da dieser 1.160 € kostet. Wenn du dich für den Vorstudienlehrgang angemeldet hast, musst du deinen Deutschnachweis im Rahmen dieses erbringen, das bedeutet, dass andere Deutschzertifikate nicht mehr anerkannt werden!
Wir empfehlen dir die Sprachkurse der Hochschulvertretung der Universität Wien oder die des Sprachenzentrums der Universität Wien.
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[expand title=“Zulassung erst nach Anmeldephase erhalten?„]
Während du auf deine Zulassung oder Abschlussurkunde wartest, das Semester an der Universität Wien aber bereits begonnen hat, kannst du zumindest die Vorlesungen (VO) aus der Eingangsphase machen. Für die Prüfungen zur VO musst du dich erst am Ende des Semesters extra anmelden. In manchen Minor gibt es noch weitere VO, die du belegen kannst – die Informationen dazu findest du im Vorlesungsverzeichnis u:find.
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Tipp: Eventuell lassen dich LehrveranstaltungsleiterInnen noch in die Kurse, falls es noch freie Kapazitäten gibt und du die Zulassung zeitnah am Beginn des Semesters bekommst. Jedenfalls solltest du dies nicht per Email anfragen, da die LehrveranstaltungsleiterInnen dich rein rechtlich ablehnen müssen.
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[expand title=“Woher bekomme ich den Englischnachweis C1?„]
Folgende Englischnachweise sind an der Universität Wien zulässig:
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Abschluss eines Bachelor- oder Masterstudiums in der Unterrichtssprache Englisch an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung
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Offizielles Zertifikat (nicht älter als 3 Jahre) von folgenden Sprachtests
* IELTS Academic (7 gesamt)
* TOEFL: IBT internet-based (95)
* Cambridge Certificate in Advanced English CAE (mindestens C)
* Cambridge Certificate of Profieciency in English CPE (mindestens C)
* Sprachkompetenznachweis C1 des Sprachenzentrums der Universität Wien
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Tipp: Wenn du in Wien bist, ist der Sprachkompetenznachweis empfehlenswert, da er nur 60 € kostet. Ansonsten den IELTS, da du bei diesem Test mit einer Person spricht und nicht mit dem Computer. Außerdem sitzt du beim TOEFL vier Stunden vor einem Computer mit zirka 15 Personen in einem Raum und alle beginnen zu unterschiedlichen Zeiten an, das bedeutet, du kannst noch im Reading Abschnitt sein und neben dir beginnen Personen mit dem Speaking Abschnitt, was störend sein kann.
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[expand title=“Ist der C1.3 Englischkurs äquivalent zu dem Sprachnachweis C1 vom Sprachenzentrum?„]
Ja, die Bescheinigung des Kurses ist äquivalent zum Sprachnachweis C1 vom Sprachenzentrum.
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[expand title=“Gibt es eine Planungshilfe für das Semester?„]
Im ersten Semester solltest du die Einführungsphase (8 ECTS) besuchen. Die positive Absolvierung dieser Lehrveranstaltung ist aber keine Voraussetzung für die Anmeldung zu weiteren Kursen und Prüfungen. Es wird jedoch dringend empfohlen, sie gleich zu Beginn des Studiums zu absolvieren.
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Achtung: Es ist ratsam, gleich zu Beginn des Studiums festzulegen, welche Master und Minor in welcher Konstellation du besuchen möchtest. (vor allem Masterstudium Betriebswirtschaft) Damit vermeidest du später auftretende Hürden, die dein Studium eventuell verlängern können. Bei manchen Major (nur im Betriebswirtschaftsstudium) ist es notwendig, den Minor zuerst vollständig zu absolvieren.
Auch bei Marketing und Internationalem Marketing ist eine Voraussetzungskette für den Major zu beachten, die zumindest drei Semester benötigt (Data Analysis für Marktforschung 2 oder International Marketing Research 2 und Marktforschung 2 oder International Marketing Research 2 für Seminar Marketing).
Versuche die Sprachkurse (nur im Masterstudium Internationale Betriebswirtschaft) schnellstmöglich zu absolvieren, da diese zu unerwünschten Verzögerungen führen können. Falls du dich für den Sprachraum Europa oder Lateinamerika entschieden hast und du keine Sprachkenntnisse verfügst, musst du die Grundkurse 1 und 2 (Niveau A1 und A2) besuchen, um die nötigen Kenntnisse für die im Curriculum vorgesehenen Punkte Wirtschaftskommunikation 1, 2 und 3 (Niveau A2/B1 und B2) zu erhalten.
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[expand title=“Kann ich mein Praktikum/meinen Job für das Studium anrechnen lassen?„]Ja, beim Masterprogramm Internationale Betriebswirtschaft ist dies bis zu 4 ECTS möglich, beim Masterprogramm Betriebswirtschaft bis zu 8 ECTS möglich. Mehr Informationen darüber findest du unter dieser Verlinkung.
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[expand title=“Wie finde ich BetreuerInnen für die Masterarbeit?„]Mögliche BetreuerInnen für deine Masterarbeit findest du unter dieser Verlinkung. Du solltest darauf achten, welche dieser Lehrpersonen in deinem Interessensgebiet forschen oder lehren, damit es zum Thema deiner Masterarbeit passt.
Es ist nicht zwingend bei einer Person zu schreiben, die in diesem Gebiet forscht und du musst auch weder zwingend Kurse bei dieser Person belegt haben noch deine Spezialisierung in diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Betreuung muss jedoch bestätigt werden.
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[expand title=“Wie läuft die Masterprüfung ab?„]Am besten organisierst du als StudentIn alles und erkundigst dich nach freien Terminen bei den Lehrenden an, die dich prüfen werden, um dann beim Studienservice Center (SSC) den Termin einzureichen. Desweiteren musst du noch ein Anmeldeformular für die Masterprüfung ausfüllen, welches du dann auch im SSC abgeben musst.
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[expand title=“Gibt es Richtlinien oder einen Leitfaden für die Masterarbeit?„]Seit Mai 2019 ist ein Leitfaden veröffentlicht, der ein allgemeines Verständnis einer Masterarbeit erläutern soll. Dieser ist hier zu finden.
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[expand title=“Wie beantrage ich meinen Masterabschluss?„]Nach Absolvierung deines letzten Kurses und Eintragung der Note wirst du nicht automatisch den Masterabschluss bekommen. Du musst zuerst einige administrative Schritte durchführen, um deinen Abschluss zu erhalten. Alle Informationen dazu unter dieser Verlinkung.
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Plagiatsprüfung
[expand title=“Wie läuft eine Plagiatsprüfung ab?„]Wir haben dir den Vorgang auf unserer Homepage beschrieben – dazu bitte einfach auf die folgende Verlinkung klicken.
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[expand title=“Was zählt als ein Plagiat?„]Die verschiedenen Arten und die dazugehörigen Definitionen findest du unter der folgenden Verlinkung.
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[expand title=“Was bedeuten die verschiedenen Farben/Farbcodierungen?„]Eine Farbe bedeutet, eine Quelle. Je mehr von einer Farbe auf einer Stelle oder in einem Absatz ist, desto schlechter, denn dies bedeutet dass diese Phrasen auf eine Quelle zurückzuführen sind, die auch am Ende des Prüfberichts angeführt ist. Die Farbe an sich ist allerdings nicht ausschlaggebend, wie schwerwiegend die Textstellen zusammenhängen.
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[expand title=“Ab wann ist mein Dokument ein Plagiat?„]Im österreichischen Gesetz ist kein prozentualer Wert festgelegt. Es gilt zu sagen, dass das Computersystem lediglich Quellen nach ähnlichen Mustern durchsucht – der Bericht muss trotzdem von einer Person ausgewertet werden, um ein tatsächliches Plagiat feststellen zu können, da meist auch ähnliche Phrasen als Plagiat angezeigt werden. Trotzdem ist nicht zu missachten, dass an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Universität Wien eine Null-Toleranz-Politik für Plagiate gilt!
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[expand title=“Warum sind die Berichte kürzer als meine eingereichte Arbeit?„]Die Berichte geben nur kritische Textpassagen aus – je länger dieser ist, desto mehr ähnliche Passagen wurden gefunden. Diese kritischen Stellen werden mit einer Farbe markiert und ein Klick auf die Passage ermöglicht es dir, auf die Ursprungsquelle weitergeleitet zu werden.
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[expand title=“Wie lange werden meine Dateien auf dem Server sein?„]Wir verwenden das Programm PlagAware. Deine Dokumente werden zunächst auf deren Server zwischengespeichert. Unmittelbar danach wird der Textinhalt aus dem Dokument extrahiert und die Originaldatei wieder von deren Server gelöscht. In Einzelfällen speichert das Unternehmen die Originaldatei temporär auf deren Server, um eventuell aufgetretene Fehler bei der Extraktion des Textinhalts analysieren zu können. Spätestens nach 7 Tagen werden diese temporären Dateien automatisiert gelöscht.
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[expand title=“Was sind die rechtlichen Konsequenzen beim Plagiieren?„]Die Eintragung eines Schummelvermerkes („X“) im Sammelzeugnis und im schlimmsten Falle wird Ihnen der akademische Grad und die weiteren darauf aufbauenden Grade aberkannt. Die Plagiate verjähren nicht – dies kann also auch noch nachträglich geschehen. In einem nach sich ziehenden Verfahren wird die Möglichkeit gegeben, zu den Vorwürfen im Rahmen des Parteiengehörs Stellung zu nehmen.
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Informationen sind von Webseiten der Universität Wien, der Universitätsvertretung der Universität Wien und der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschüler_Innenschaft.