Solltest du Probleme bei der Kurswahl oder der Studienprogrammleitung haben, kannst du zu uns vorbei kommen und dich beraten lassen.
Was musst du bei einem außerordentlichen Studium beachten?
- Lehrveranstaltungsprüfungen, die du während eines außerordentlichem Studium ablegst können nur dann für ein ordentliches Studium anerkannt werden, wenn du zum Zeitpunkt der Prüfung über kein Reifezeugnis oder keine Studienberechtigungsprüfung verfügst
- der Studienbeitrag muss bezahlt werden
- ordentliche Studierende werden bei der Vergabe von Plätzen in Lehrveranstaltungen bevorzugt
- während eines außerordentlichem Studium ist es nicht möglich, (Teil-)Diplomprüfungen, Modulprüfungen oder Rigorosen zu absolvieren bzw. Studien abzuschließen
- wenn du über eine nicht-EU/EWR-Staatsbürgerschaft verfügst, erhälst du kein Studierendenvisum
- du kannst in Österreich keine studentische Selbstversicherung (=Krankenversicherung) beantragen
Wie kannst du dich zum außerordentlichen Studium zulassen?
Du musst zunächst die Erstanmeldung online machen und dort im Menüpunkt „Art des Reifezeugnisses“ angeben, dass du über kein Reifezeugnis verfügst. Ohne Reifezeugnis kannst du für kein Studium zugelassen werden, sondern nur für den „Besuch einzelner Lehrveranstaltungen“.
Innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist bzw. Nachrfrist (egal, welche Staatsbürgerschaft du hast) gehst du ins Referat der Studienzulassung und legst folgende Unterlagen vor
- Reisepass bzw. Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis
- E-Card
- ein Passfoto für den Studierendenausweis
Du wirst zu keinem bestimmten Studium zugelassen, sondern zum „Besuch einzelner Lehrveranstaltungen“.